Erklärung zur Barriere-Freiheit
Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit des Landesmedienzentrums in Leichter Sprache.
Die Internet-Seite vom LMZ soll für alle zugänglich sein.
Auch für Menschen mit Behinderungen.
Das steht in einem Gesetz von Baden-Württemberg:
Das Gesetz heißt: Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das ganze Gesetz können Sie hier lesen:
https://www.lag-avmb-bw.de/Themenfelder/Behindertenrechte/Gleichstellungsgesetz_BaWue.pdf
Das Gesetz sagt:
Ämter und andere öffentliche Stellen sollen
Barriere-freie Internet-Seiten machen.
Das heißt:
Behinderte Menschen sollen die Internet-Seiten gut nutzen können.
Die Internet-Seite vom LMZ versucht das Gesetz umzusetzen.
Die Internet-Seite ist teilweise Barriere-frei.
Einige Inhalte sind nicht Barriere-frei.
Zum Beispiel:
– Videos ohne Unter-Titel
– schwierige Formulare
– manche Texte
Alle Inhalte sollen nach und nach Barriere-frei werden.
Dieser Text ist vom 1. September 2021.
Das LMZ hat diese Erklärung geschrieben.
Die Erklärung ist geprüft:
– von der Überwachungs-Stelle für mediale Barriere-Freiheit
– von der Deutschen Renten-Versicherung
Haben Sie etwas gefunden,
was wir auf dieser Internet-Seite verbessen sollen?
Bitte melden Sie sich bei uns:
Landes-Medien-Zentrum Baden-Württemberg
Rotenbergstraße 111
70190 Stuttgart
Telefon: 07 11 49 09 63 99
E-Mail: lmz@lmz-bw.de
Sie haben sich bei uns gemeldet.
Wir verbessern unsere Internet-Seite für Sie.
Wir haben 4 Wochen Zeit für die Verbesserung.
Sind Sie dann nicht zufrieden?
Bitte wenden Sie sich an Frau Stephanie Aeffner.
Sie ist die Beauftragte der Landes-Regierung für
Menschen mit Behinderungen.
Sie können an Stephanie Aeffner schreiben:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
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